Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zu Themen rund um Fluglärm am Flughafen und in der Umgebung. Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen, nutzen Sie gerne das Anfrage-Portal oder das Infofon (069-690 60600), um sich mit dem Team des Nachbarschaftsdialogs in Verbindung zu setzen.

Die häufigsten Fragen, die im Rahmen von Fluglärmbeschwerden und Bürgeranfragen auftreten, beschäftigen sich mit dem Nachtflugverbot, Routenänderungen und der generellen Lärmsituation am eigenen Wohnort:

Grundsätzlich gilt am Flughafen Frankfurt das Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.

Ab 22 Uhr beginnt zunächst die sogenannte Nachtrandzeit. In dieser ist nur eine bestimmte Menge an Flugbewegungen zugelassen. Jedoch kann es beispielsweise bei medizinischen oder technischen Notfällen vorkommen, dass auch in der Nacht gelandet werden muss. Nicht möglich sind Starts nach 0 Uhr.

Für den Flughafen Frankfurt gelten Betriebs- und Nachtflugbeschränkungen, darunter ein grundsätzliches Verbot von planmäßigen Flügen zwischen 23 und 5 Uhr. Während dieser Zeit gelten folgende Ausnahmeregelungen:

Flugzeuge dürfen nur dann nach 23 Uhr starten, wenn sie über eine geplante Startzeit bis 23 Uhr verfügen und der Grund für die Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt.

Landungen mit planmäßiger Ankunft vor 23 Uhr bedürfen bis 0 Uhr keiner individuellen Ausnahmegenehmigung, sofern deren Verspätung sich nicht bereits aus der Flugplangestaltung ergibt.

In den letzten Jahren wurden keine Flugrouten geändert. Das Ändern von Flugrouten ist ein langwieriger Prozess. Beispielhaft hierfür ist die mögliche Änderung der Route AMTIX kurz.

Gerade durch das Wechseln der Windrichtung und damit auch der Betriebsrichtung am Flughafen kann der Eindruck entstehen, dass Flugzeuge auf sonst weniger genutzten Routen fliegen. Sämtliche Flugrouten können Sie in unserer Kartendarstellung auf FRA.Map einsehen.

Um mit der vorhandenen Start- und Landebahnlänge sicher auszukommen, starten und landen Flugzeuge grundsätzlich gegen den Wind.

Auf den drei parallelen Bahnen finden deshalb in Abhängigkeit von der vorherrschenden Windrichtung und Windstärke Wechsel der Start- und Landerichtung, der sogenannten Betriebsrichtung, statt.

Die Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm beantwortet die NORAH-Studie, indem sie umfassende, aktuelle, wissenschaftlich gestützte Erkenntnisse über die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet bereitstellt. Der Fokus liegt dabei auf Fluglärm. Untersucht wurden Auswirkungen auf Gesundheit, Lebensqualität und die geistige Entwicklung von Kindern.

Um zu verhindern, dass Schäden an Dächern durch Wirbelschleppen entstehen, bieten wir Ihnen unser kostenloses Dachsicherungsprogramm an.

Interessierte Eigentümer können sich über unser Online- Kontakt-Formular oder einfach und formlos per Email an dachsicherung@fraport.de an uns wenden

Erklärfilm FRA.Map
Erklärfilm FRA.Map

Erklärfilm FRA.Map

FRA.Map bietet die Möglichkeit, die Themengebiete Fluglärm, Schallschutz und Flugbetrieb interaktiv zu erkunden. Über die Adresssuche können Sie direkt zu jeder in der Karte vorhandenen Adresse navigieren – auch zu Ihrer Heimatadresse – und Flugrouten, Betriebsrichtungsverteilung sowie Fluglärmmessungen im direkten Umfeld der eingegebenen Adresse einsehen.

FRA.NoM (Fraport Noise Monitoring)

Das kartenbasierte Tool zeigt aktuell gemessene Lärmwerte an den stationären Fluglärmmessstellen der Fraport AG sowie An- und Abflüge am Flughafen Frankfurt.

Pegelverläufe können mit Klick auf eine der Messstationen detailliert angezeigt und Steig- oder Sinkprofile einer Flugbewegung nachverfolgt werden. Auch bietet die Kartenübersicht die Möglichkeit, den Abstand zu einem Vorbeiflug oder zu einer nahegelegenen Messstelle aus der Perspektive des eigenen Wohnortes zu erkennen (Haussymbol in der unteren Leiste anklicken und Adresse eingeben).

Fraport hat verschiedene Maßnahmenprogramme ins Leben gerufen, die Besitzer und Anwohner gleichermaßen für den verursachten Fluglärm und alle mit dem Flugbetrieb zusammenhängenden Einschränkungen entschädigen oder die Auswirkungen lindern.

Durch bauliche Maßnahmen an Gebäuden können die Lärmeinwirkungen im Rauminneren deutlich reduziert werden. Dadurch stellt der Passive Schallschutz einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der durch Fluglärm betroffenen Bevölkerung dar. Basierend auf dem  Planfeststellungsbeschluss  des HMWVW zum Ausbau des Flughafens Frankfurt vom 18. Dezember 2007 und der  Festlegung des entsprechenden Lärmschutzbereichs  durch die Landesregierung per Rechtsverordnung, die am 13. Oktober 2011 in Kraft getreten ist, ist nunmehr  das dritte Passive Schallschutzprogramm aus dem Jahr 2011 noch in Umsetzung, die Antragsfrist ist allerdings abgelaufen.

Am 29. August 2013 ist die Außenwohnbereichsentschädigung als 3. Durchführungsverordnung zum Fluglärmgesetz in Kraft getreten. Darin wurde erstmalig eine  Entschädigung für die durch Fluglärm beeinträchtigte Nutzung des Außenwohnbereichs  (Garten, Terrasse, u. ä.) gesetzlich eingeführt. Soweit das bebaute Grundstück  in der Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs  liegt, bestand eine Berechtigung, eine Außenwohnbereichsentschädigung zu beantragen. Die Antragsfrist ist bereits abgelaufen. Weitere Informationen finden Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Sowohl Untersuchungen Dritter als auch unsere eigenen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Immobilien in Flughafennähe nicht an Wert verlieren.

Nach Inbetriebnahme der  Startbahn West  in den achtziger Jahren hat sich die Situation der von Abfluglärm dieser Bahn betroffenen Kommunen erheblich verändert. Dies hat zu einem zeitweiligen Druck auf die Immobilienpreise in diesen Kommunen geführt, der jedoch nach einiger Zeit wieder ausgeglichen wurde.

Können durch den Flugverkehr Verschmutzungen an meiner Immobilie entstehen?

Verschmutzungen können durch Ruß oder sonstigen Staub verursacht werden. Der Flugverkehr ist daran allerdings selbst im näheren Flughafenumfeld kaum beteiligt.

Gemäß der im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main erstellten Fachgutachten ist ein Beitrag des gesamten Flughafenbetriebes zur Feinstaub-Belastung (PM10) nur im Nahbereich zu erkennen und auch dort nur sehr gering. Bis zu einer Entfernung von 1 km vom Flughafenzaun beträgt er noch maximal 1 µg/m3 gegenüber etwa 25 µg/m3 Gesamtbelastung. Der Flughafenbetrieb trägt also in einer Entfernung von 1 km vom Flughafenzaun nur mit bis zu vier Prozent zur Gesamtbelastung durch Feinstaub bei. Dies gilt ebenfalls für Ruß, der etwa 50 Prozent des Feinstaubs im Triebwerksabgas ausmacht.

Eine zeitweise verstärkt auftretende Verschmutzung von Oberflächen kann mit dem Auftreten austauscharmer Wetterlagen zusammenhängen, in deren Verlauf sich Schadstoffe und Staub in der Luft anreichern können. Dies ist gerade im Herbst und Winter nicht ungewöhnlich.

Informationen zu Abwässern von Flugzeugen

Die Entsorgung des Inhalts der Bordtoiletten erfolgt am Boden durch Absaugen mittels eines Ablassschlauchs und nicht – wie häufig vermutet – durch Öffnen einer Luke in der Luft. Der Tankinhalt wird abgesaugt und die Toilettenanlage anschließend mit einem Desinfektionsmittel gefüllt.
Trotz sorgfältiger Wartung kann es gelegentlich vorkommen, dass die Auslasssysteme am Flugzeug leicht undicht werden. Dies kann einen geringfügigen Austritt von Flüssigkeit während des Fluges zur Folge haben, die bedingt durch die niedrigen Außentemperaturen dann gefriert und an der Außenhaut des Luftfahrzeugs haftet. Bei sinkender Flughöhe steigt die Lufttemperatur und bewirkt, dass diese „Eisklumpen“ an Festigkeit verlieren und mit der Windströmung zu Boden fallen können.

Leider lässt sich jedoch in nahezu allen Fällen die verursachende Maschine nicht ermitteln, da die An- und Abflugstrecken von vielen Flugzeugen genutzt werden, der Zeitpunkt zumeist nicht exakt bestimmt werden kann und die Überreste nicht senkrecht, sondern in einer Parabel zu Boden fallen.