Bahnensystem und Betriebszeiten

Bahnensystem am Flughafen Frankfurt

 

Das Start- und Landebahnsystem des Flughafens Frankfurt umfasst vier Bahnen. Drei davon sind parallel zueinander ausgerichtet, die vierte verläuft in Nord-Süd-Richtung. In der Regel finden Landungen auf den beiden äußeren Parallelbahnen, der sogenannten Landebahn Nordwest (25R/07L) und der Südbahn (25L/07R) statt. 

Starts gehen auf der mittleren Parallelbahn, der sogenannten Centerbahn (25C/07C), sowie auf der in Nord-Süd-Richtung gelegenen Startbahn West (18) ab.

Die Siedlungsgebiete liegen westlich des Geländes näher am Flughafen als östlich. Wohngebiete werden daher bei Landungen im Ostbetrieb niedriger überflogen. Mit dem wetterbedingt deutlich höheren Anteil von 70 Prozent (im langjährigen Durchschnitt) ist der Westbetrieb nicht nur die häufigere und damit die Hauptbetriebsrichtung, sondern auch die lärmärmere Betriebsrichtung am Flughafen Frankfurt.

Zur Instandhaltung des Start- und Landebahnsystems mit allen Rollwegen ist Fraport als Flughafenbetreiber gesetzlich verpflichtet, Pflege-, Wartungs- und Sanierungsarbeiten durchzuführen. Während dieser Maßnahmen können Sperrungen verschiedener Bahnen nötig sein. Auch wenn Fraport angrenzende Rollwege saniert, kann es zu vorübergehenden Aussetzungen kommen.  

Um den Flugbetrieb geringstmöglich zu beeinträchtigen, finden diese Arbeiten üblicherweise nachts statt.Informieren Sie sich hier tagesaktuell über geplante Bahnsperrungen.

Beispielhafter Verlauf eines Vermessungsflugs

 

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Messflüge durchzuführen. Sie dienen zur Wartung und Kalibrierung der Navigationsanlagen des Flughafens Frankfurt. Dabei fliegen kleine, zweimotorige Propellermaschinen das Instrumentenlandesystem (ILS) an, vermessen und kalibrieren es.  

Weil sie für die Sicherheit im Luftverkehr unentbehrlich sind, schreibt die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO regelmäßige Vermessungsflüge vor. Da sie am Tag zu großen Beeinträchtigungen des regulären Flugverkehrs führen würden, dürfen sie während der Nacht stattfinden.

Für den Flughafen Frankfurt gelten Betriebs- und Nachtflugbeschränkungen, darunter ein grundsätzliches Verbot von planmäßigen Flügen zwischen 23 und 5 Uhr. Während dieser Zeit gelten folgende Ausnahmeregelungen, die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurden:

Flugzeuge dürfen nach 23 Uhr starten, wenn sie über eine geplante Startzeit bis 23 Uhr verfügen und der Grund für die Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt, wie beispielsweise Gewitter oder starker Schneefall. In diesen Fällen können Fluggesellschaften eine kostenpflichtige Einzelerlaubnis beantragen, die im Einzelfall von der hessischen Luftaufsicht erteilt wird. Ab 0 Uhr sind auch solche Starts untersagt.

Landungen mit planmäßiger Ankunft vor 23 Uhr bedürfen bis 0 Uhr keiner individuellen Ausnahmegenehmigung, sofern sich deren Verspätung nicht bereits aus der Flugplangestaltung ergibt. Ab 0 Uhr müssen verspätete Flüge an andere Flughäfen ohne Nachtflugverbot zur Landung ausweichen. 

Landungen von Flugzeugen, die aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen den Flughafen Frankfurt anfliegen müssen, sowie Starts und Landungen von Flugzeugen in Katastrophen- oder medizinischen Hilfseinsätzen sind während der gesamten Nacht erlaubt.

Während der so genannten Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr sind am Flughafen Frankfurt pro Nacht im Kalenderjahresdurchschnitt nicht mehr als 133 Flugbewegungen zulässig.

Betriebsbeschränkungen gibt es aber nicht nur während der Nacht, sondern auch am Tag: Danach dürfen Flugzeuge, die nicht über eine als lärmgemindert geltende ICAO-Lärmzulassungsklasse verfügen, lediglich montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr verkehren. Am Wochenende dürfen sie weder starten noch landen.