Äquivalenter Dauerschallpegel Leq(4)

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Der äquivalente Dauerschallpegel ist ein Mittelungspegel, der nach dem Fluglärmgesetz von 1971 zur Anwendung kam. Er beruht auf dem Halbierungsparameter q=4. Die Wahl des Parameters q=4 stützte sich seinerzeit  auf Studien, die belegten, dass eine Halbierung der Geräuschdauer oder der Geräuschhäufigkeit hinsichtlich der Störwirkung einer Abnahme des Maximalpegels um q=4 dB äquivalent ist.

Beim Leq(4) nach dem alten Fluglärmgesetz wurde ein Dauerschallpegel für die 24-Tagstunden ermittelt, wobei die Tag- und Nachtflugbewegungen mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren berücksichtigt wurden.

Siehe auch Dauerschallpegel Leq


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