Äquivalenter Dauerschallpegel Leq(4)
Der äquivalente Dauerschallpegel ist ein Mittelungspegel, der nach dem Fluglärmgesetz von 1971 zur Anwendung kam. Er beruht auf dem Halbierungsparameter q=4. Die Wahl des Parameters q=4 stützte sich seinerzeit auf Studien, die belegten, dass eine Halbierung der Geräuschdauer oder der Geräuschhäufigkeit hinsichtlich der Störwirkung einer Abnahme des Maximalpegels um q=4 dB äquivalent ist.
Beim Leq(4) nach dem alten Fluglärmgesetz wurde ein Dauerschallpegel für die 24-Tagstunden ermittelt, wobei die Tag- und Nachtflugbewegungen mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren berücksichtigt wurden.Siehe auch Dauerschallpegel Leq
