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- Passiver Schallschutz
- 1. Was bedeutet „Passiver Schallschutz“?
- 2. Welche Schallschutzmaßnahmen kommen in der Regel in Frage? Wie werden die erforderlichen Maßnahmen und das Gesamtschalldämm-Maß ermittelt?
- 3. Auf welcher Basis wurde das aktuelle Passive Schallschutzprogramm erstellt?
- 4. Welche Schutzzonen gibt es?
- 5. In welchen Gebieten zieht Fraport die Erstattung vor?
- 6. Welche Räume werden mit Schallschutzmaßnahmen ausgestattet?
- 7. Wie kann ich erkennen, ob mein Grundstück in einer der Schutzzonen liegt?
- 8. Wo bekomme ich ein Antragsformular und an wen richte ich meinen Antrag?
- 9. Wo bekomme ich ein neues Antragsformular (z.B. bei Verlust)?
- 10. Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
- 11. Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug und eine Baugenehmigung mit den entsprechenden Bauplänen?
- 12. Wie ist die weitere Vorgehensweise bei der Antragsbearbeitung?
- 13. Wer entscheidet über meinen Antrag?
- 14. Bis zu welchem Betrag werden Maßnahmen erstattet?
- 15. Werden Sonderwünsche ebenfalls erstattet?
- 16. Werden bereits durchgeführte Maßnahmen nachträglich ersetzt? Bis zu welchem Zeitpunkt?
- 17. Werden Aufwendungen an gewerblich genutzten Gebäuden wie z.B. Hotels, Pensionen etc. erstattet?
- 18. Werden Aufwendungen an denkmalgeschützten Gebäuden erstattet? Wie vereinbaren sich solche Maßnahmen mit evtl. zu berücksichtigenden Aspekten des Denkmalschutzes?
- 19. Kann ich noch für das alte Schallschutzprogramm einen Antrag stellen?
- 20. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
- Fragen aus der Region
