Bei Fragen zum Passiven Schallschutz erreichen Sie uns montags bis freitags zu üblichen Bürozeiten unter der kostenfreien Rufnummer +49 800 2345679 oder schreiben Sie uns!
mehr...Schallschutzkarte
Bedienung
In der vorliegenden Karte haben wir die verschiedenen Schutzzonen des neuen Passiven Schallschutzprogramms dargestellt. Mit Klick auf die blau markierten Kästchen auf der Karte können Sie Detailansichten abrufen. Damit können Sie besser erkennen, ob Ihr Grundstück innerhalb eines dieser Gebiete liegt, in denen die Erstattung von Schallschutzaufwendungen und /oder eine Entschädigung sofort bzw. ein Anspruch erst mit Beginn des 6. Jahres nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches beantragt werden kann. Auch sind über die Detailansichten jene Gebiete erkennbar, in denen wir die Erstattung von Schallschutzaufwendungen vorziehen.

Beschreibung der Schutzzonen und Anspruchsvoraussetzungen
Eigentümer von Wohnungen und Wohnhäusern, die innerhalb der blau hinterlegten Bereiche mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main errichtet sind oder deren Errichtung dort nach § 5 Absatz 4 Fluglärmschutzgesetz zulässig ist, können einen Antrag auf Erstattung von baulichen Schallschutzaufwendungen sofort stellen.
Dort, wo nach den gesetzlichen Nachtschutzkriterien ein Sofortanspruch entstehen kann (im weiß stärker deckend hinterlegten Bereich) oder wir die Erstattung von Schallschutzaufwendungen vorziehen (im weiß schwächer deckend hinterlegten Bereich), bieten wir Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, zugleich die Erstattung von baulichem Schallschutz nach den Kriterien der Tag-Schutzzone 1 zu beantragen, sofern die Wohnimmobilien innerhalb dieser Tag-Schutzzone liegen.
Mit der Bearbeitung dieser Anträge wird unverzüglich begonnen.
Die Voraussetzungen für die Ansprüche im Übrigen und die Aufwendungserstattung sowie das Antragsverfahren richten sich ebenfalls nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Diese Karte bietet keine präzise Basis für eine gesetzliche Anspruchsberechtigung. Ob und in welchem Umfang Sie anspruchsberechtigt sind, prüft das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Bearbeitung Ihres Antrags.
Für detailliertere Angaben, insbesondere zu den Gebieten mit Sofortanspruch, lesen Sie bitte die Angaben in der Kartenlegende oder informieren Sie sich auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt oder des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie weitere Informationen zum neuen Passiven Schallschutzprogramm sowie offizielle Detailkarten mit der Schutzzonen-Darstellung. Unter dem Link des Regierungspräsidiums Darmstadt können Sie auch das Antragsformular herunterladen.



