Bei Fragen zum Passiven Schallschutz erreichen Sie uns montags bis freitags zu üblichen Bürozeiten unter der kostenfreien Rufnummer +49 800 2345679 oder schreiben Sie uns!
mehr...
Passiver Schallschutz
Fliegen ist inzwischen zu einem Stück Lebensqualität geworden, es ermöglicht weltweite Mobilität und steht für Weltoffenheit und Prosperität. Andererseits ist Fliegen auch mit Lärm für die Anwohner verbunden. Wir als Flughafenbetreiber versuchen durch verschiedene lärmmindernde Maßnahmen, diese Lärmbelastung zu reduzieren. Einen Baustein stellt das neue Passive Schallschutzprogramm dar, welches wir Ihnen nachfolgend präsentieren möchten.
Mit der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest wird schrittweise die Anzahl der Flugbewegungen zunehmen und somit auch die Anzahl der Lärmereignisse. Wir haben uns unserer Verantwortung gegenüber der Region Rhein-Main gestellt und werden im Rahmen des neuen Schallschutzprogramms die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohnungen und Wohnhäusern über die gesetzlichen Kriterien hinaus zeitlich vorziehen.
Damit können auch Anwohner im Bereich der Anfluggrundlinien auf die neue Landebahn, in dem es zu einer wesentlichen Änderung in der Überflugsituation kommen wird, sofort nach Festsetzung der Schallschutzbereiche Anträge stellen.
In dem folgenden Dokument finden Sie eine knappe Übersicht zu den Schutzzonen des neuen Lärmschutzbereichs.
Bitte berücksichtigen Sie ergänzend unsere umfangreichen Informationen unter den nachfolgenden FAQs. Die Lärmschutzbereichsverordnung und die offizielle Kartendarstellung finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter dem nachstehenden Link: www.wirtschaft.hessen.de.
Ob Ihre Immobilie innerhalb der Schutzzonen dieses Lärmschutzbereiches liegt, wird durch die zuständige Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) verbindlich festgestellt.
Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt finden Sie detaillierte Informationen zum Passiven Schallschutzprogramm und können das Antragsformular herunterladen. Hilfreiche Informationen zum Ausfüllen des Antrags erhalten Sie auch in unseren nachfolgenden FAQs unter dem Stichwort Antragstellung.
Die am 27.09.2011 von unserem Vorstandsvorsitzenden, Dr. Schulte, vorgestellte Karte mit der Darstellung der Schutzzonen erhalten Sie hier. Zusätzlich steht Ihnen eine weitere Karte mit Detaildarstellungen der Schutzzonen sowie unser Informationsblatt zum Thema Schallschutz zum Download zur Verfügung.
FAQs
Allgemeines über das neue Passive Schallschutzprogramm
1. Was bedeutet Passiver Schallschutz?
3. Auf welcher Basis wurde das aktuelle Passive Schallschutzprogramm erstellt?
5. In welchen Gebieten zieht Fraport die Erstattung zeitlich vor?
6. Welche Räume werden mit Schallschutzmaßnahmen ausgestattet?
7. Wie kann ich erkennen, ob mein Grundstück in einer der Schutzzonen liegt?
8. Wo bekomme ich ein Antragsformular und an wen richte ich meinen Antrag?
9. Wo bekomme ich ein neues Antragsformular (z.B. bei Verlust)?
10. Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
11. Wo erhalte ich ein Grundbuchauszug und eine Baugenehmigung mit den entsprechenden Bauplänen?
12. Wie ist die weitere Vorgehensweise bei der Antragsbearbeitung?
13. Wer entscheidet über meinen Antrag?
14. Bis zu welchem Betrag werden Maßnahmen erstattet?
15. Werden Sonderwünsche ebenfalls erstattet?
16. Werden bereits durchgeführte Maßnahmen nachträglich ersetzt? Bis zu welchem Zeitpunkt?
19. Kann ich noch für das alte Schallschutzprogramm einen Antrag stellen?




