Bei Fragen zum Thema Fluglärm erreichen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer +49 800 2345679 oder schreiben Sie uns!
1. Was passiert, wenn ich mich über ein ungewöhnlich lautes Flugzeug beschwere?
Ihre Fluglärmbeschwerde wird in unserem Hause auf auffällige Schallpegel geprüft. Falls die gemessenen Pegel auf eine Flugwegabweichung und somit auf vermeidbaren Fluglärm hinweisen, geben wir die Flugdaten und gemessenen Pegel zur weiteren Prüfung an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) weiter.
Das HMWVL prüft die gemeldeten Flüge auf Kursgenauigkeit und Höhenverlauf, die Untersuchung erfolgt mittels des Flugspurenaufzeichnungssystems der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH.
Falls eine Abweichung im Flugverlauf durch diese Untersuchungen bestätigt wird, teilen wir die Prüfergebnisse sowie die eingeleiteten Maßnahmen umgehend mit. Um das Bewusstsein für lärmminderndes Fliegen bei den Piloten zu schärfen, können Maßnahmen bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ergriffen werden.
Die Maßnahmen sind davon abhängig, ob das Flugzeug den zulässigen Korridor verlassen hat oder die Flugwegabweichung noch innerhalb des zulässigen Korridors geblieben ist.
Ihre Fluglärmbeschwerde können Sie wie folgt absetzen:
- telefonisch über unsere kostenfreie Rufnummer des Infofons +49 800 2345679
- in Briefform an: Fraport AG
Servicestelle Nachbarschaftsanfragen
FBA-KU2
60547 Frankfurt am Main
- per Email über unser Kontaktformular
Was ist die Lärmzertifizierung nach ICAO?
Welche Flughöhe über Grund, Flugnummer, Lärmmesswerte und welchen Flugzeugtyp hatte dieses Flugzeug?

