4. Was regelt das novellierte Fluglärmschutzgesetz?

Mit dem Gesetz zum Schutz des Fluglärms, dass am 07.06.2007 in Kraft getreten war, sind grundlegende Änderungen gegenüber dem ursprünglichen aus dem Jahr 1971 stammende Fluglärmgesetz eingeführt worden. Hierbei sind insbesondere die verbesserten Rahmenbedingungen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm sowie die Schaffung der Rechts- und Planungssicherheit für Flughäfen zu erwähnen.

Gegenstand des Fluglärmschutzgesetzes sind im Wesentlichen weiterhin die Siedlungssteuerung als Instrument des vorbeugenden Lärmschutzes sowie die Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz.

Von besonderem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger im Flughafenumfeld sind die Neuregelungen zur Differenzierung nach Tagschutzzonen und einer Nachtschutzzone für die Festlegung des Lärmschutzbereiches. Hierbei sieht das neue Fluglärmschutzgesetz deutlich abgesenkte Lärmwerte für die Festlegung der Schutzzonen vor und verbessert damit den Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen Fluglärm.

Die Festsetzung des Lärmschutzbereiches durch die Länder erfolgt durch Rechtsverordnung. Außerdem wird erstmalig im Fall des Neubaus und der wesentlichen baulichen Erweiterung von Flughäfen eine Entschädigung für die durch Fluglärm beeinträchtigte Nutzung des Außenwohnbereichs (Gärten, Terrassen, u.ä.) gesetzlich eingeführt.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den umfangreichen Anpassungen des Fluglärmschutzgesetzes (76 KByte).

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