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5. Wo kann Fluglärm messtechnisch ermittelt werden?
In der für die Fluglärmmessung anzuwendenden Norm DIN 45643 sind die Bedingungen für eine aussagekräftige Messung von Fluglärm festgelegt.
Fluglärm kann überall dort gemessen werden, wo sich der Maximalpegel des vorbeifliegenden Flugzeugs deutlich von den Hintergrundgeräuschen abhebt. Andernfalls ist eine Unterscheidung der durch Flugzeuge erzeugten Geräusche von Fremdgeräuschen wie Straßenverkehr oder Vogelgezwitscher messtechnisch nicht möglich.
Um diese Unterscheidung von den Fremdgeräuschen zu gewährleisten, ist an jeder Fluglärmmessstelle eine so genannte Messschwelle eingestellt. Diese Messschwelle garantiert, dass möglichst nur die Geräusche aufgezeichnet werden, die durch Flugzeuge entstanden sind.
Möglichst leise Hintergrundgeräusche und möglichst laute Flugzeuggeräusche sind die idealen Bedingungen für einen Messort. Je weiter ein Messort vom Flughafen entfernt ist, umso schwieriger wird es, den Fluglärm messtechnisch vom Umgebungslärm zu unterscheiden.
Wie wird Fluglärm gemessen?
Werden alle Flugzeuge messtechnisch erfasst?
Wie genau lässt sich Fluglärm messen?
Wie kann eine mobile Messung von Flugzeuggeräuschen beantragt werden?

