2. Was ist die Lärmzertifizierung nach ICAO?

Bevor ein neuer Flugzeugtyp am Luftverkehr weltweit teilnehmen darf, benötigt er für die Musterzulassung eine so genannte "Lärmzertifizierung". Dabei muss das Flugzeug an drei definierten Messpunkten – beim Startüberflug, beim Start seitlich der Startbahn und im Anflug – bestimmte Lärmgrenzwerte einhalten.

zertifizierungspunkte

Bild: Zertifizierungsmesspunkte

Welche Lärmgrenzwerte zulässig sind, wird von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO im Band 1 des Anhangs 16 (Annex 16) zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt festgelegt. Strahl- und Propellerflugzeuge sowie Helikopter werden im Annex 16 je nach dem Zulassungsdatum bzw. der maximalen Startmasse MTOM (Maximum Take-Off Mass) in verschiedenen Kapiteln behandelt.

Einteilung der Flugzeuge nach dem ICAO-Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, Annex 16, Band 1

Kapitel Flugzeug
Zulassungsdatum
2
Strahlflugzeug
bis 1977
3
Strahlflugzeuge und
große Propellerflugzeuge (MTOM größer 5.700 kg)
große Propellerflugzeuge (MTOM größer 8.618 kg)
1977 bis 2005
1985 bis 1988
1988 bis 2005
4
Strahlflugzeuge und große* Propellerflugzeuge
ab 2006
5
große* Propellerflugzeuge
1977 bis 1985
6
kleine** Propellerflugzeuge
1977 bis 1988
8
Helikopter
seit 1985
10
kleine** Propellerflugzeuge
seit 1988
11
kleine*** Helikopter
seit 1993

*     MTOM größer als 8.618 kg
**   MTOM bis 8.618 kg
*** MTOM bis 3.175 kg

EU-weit – und damit auch in Frankfurt – wird seit dem 01.04.2002 zivilen Strahlflugzeugtypen die Start- und Landeerlaubnis nur dann erteilt, wenn der betreffende Flugzeugtyp eine Lärmzulassung nach Kapitel 3 des ICAO-Regelwerkes "Annex 16" nachweist. Nur in äußerst seltenen und – von dem Luftfahrtbundesamt oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union – genehmigten Ausnahmefällen wird von dieser Regel abgewichen. Daher verkehren heute am Flughafen Frankfurt Main fast ausnahmslos Flugzeuge, die mindestens über eine Lärmzulassung gemäß Kapitel 3 verfügen.

Seit dem 01.01.2006 müssen neu zugelassene zivile Flugzeugmuster die schärferen Lärmanforderungen des Kapitels 4 erfüllen. Sie müssen bei der Musterzulassung nun die Zulassungsgrenzwerte des Kapitel 3 summarischkumulativ, d. h. in der Summe über alle drei Zertifizierungsmesspunkte, um 10 Dezibel unterschreiten.

Die meisten neueren Flugzeugmuster erfüllen, obwohl sie noch nach Kapitel 3 zugelassen sind, bereits die Anforderungen des Kapitel 4. So auch der neue Airbus A380.

Warum hat das Wetter Einfluss auf die Lärmbelastung?
Wie wird Fluglärm gemessen?
Was passiert, wenn ich mich über ein ungewöhnlich lautes Flugzeug beschwere?

Überblick / zurück / weiter


Suchen
Die Fraport Aktie

Kostenlose Rufnummer Infofon & Kontakt

Kontakt
Infofon & Kontakt

Bei Fragen zum Thema Fluglärm erreichen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer +49 800 2345679 oder schreiben Sie uns!

mehr...