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6. Werden alle Flugzeuge messtechnisch erfasst?
Ob eine Flugbewegung messtechnisch erfasst werden kann, hängt im Wesentlichen von der Geräuschstärke des vorbeifliegenden Flugzeugs ab. In automatischen Fluglärmmessanlagen sind so genannte Start- und Stoppschwellen eingerichtet. Damit Schallpegel aufgezeichnet werden, muss das Lärmereignis am Mikrofon mindestens so hoch sein wie die eingestellte Start- / Stoppschwelle des Messgerätes. Um zwischen Fluglärm und Fremdgeräuschen unterscheiden zu können und das Geräusch als Fluglärm zu erkennen, gibt die für die Fluglärmmessung gültige DIN 45643 zusätzliche Kriterien zur Pegelhöhe und Geräuschdauer eines Fluglärmereignisses vor. Nach diesen Kriterien muss ein Geräusch mindestens 5 Sekunden über einer zweiten Schwelle, der so genannten Maximalpegelschwelle liegen. Die Maximalpegelschwelle liegt drei dB(A) über der Start-/Stoppschwelle. Diese wiederum soll mindestens drei dB(A) über dem Fremdgeräusch liegen. I.d.R. sind an den Messstellen in Frankfurt die Maximalpegelschwellen auf 65 dB(A) eingestellt.

Bild: Skala Schalldruck/Zeit
Da die Messstellen am Flughafen Frankfurt entsprechend der Siedlungsstruktur verhältnismäßig weit von den Start- und Landbahnen entfernt sind, erzeugen nicht alle Flugzeugtypen am Mikrofon einen Geräuschpegel, der die Maximalpegelschwelle übersteigt. Bei einer messtechnisch nicht erfassten Flugbewegung wird ein spezifischer Standardpegel verwendet. Dieser ist für jede Messstelle – abhängig von der zu überwachenden Flugroute und dem jeweiligen Flugzeugtyp – definiert. In der Auswertung der Fluglärmbelastung an einer Messstelle werden somit alle maßgeblichen Flugbewegungen entweder als Messereignis oder als Standardwert berücksichtigt.
Wie wird Fluglärm gemessen?
Wie genau lässt sich Fluglärm messen?
Wie kann eine mobile Messung von Flugzeuggeräuschen beantragt werden?

