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4. Was ist die so genannte Rückenwindkomponente?
Die Rückenwindkomponente legt fest, bis zu welcher Rückenwindstärke eine bestehende Betriebsrichtung beibehalten werden kann.
Das entscheidende Kriterium bei der Festlegung der höchstzulässigen Rückenwindkomponente ist die Aufsetzgeschwindigkeit eines landenden Flugzeugs. Die Anfluggeschwindigkeit eines Flugzeugs wird durch die Geschwindigkeit der Luftströmung an den Tragflächen bestimmt und ist von der umgebenden Luft abhängig. Bei zunehmendem Rückenwind erhöht sich daher die effektive Geschwindigkeit des Luftfahrzeugs über Grund um die Rückenwindkomponente.
Bei steigender Aufsetzgeschwindigkeit erhöht sich die bei der Landung entstehende Belastung des Fahrwerks und der Bremsen. Dies ist besonders bei Großraumflugzeugen, deren Fahrwerk bei der Landung aufgrund des großen Gewichts einer enormen Belastung ausgesetzt ist, zu beachten.

Bild: Betriebsrichtungsverteilung / Windrichtungen
Damit allen den Frankfurter Flughafen anfliegenden Flugzeugen jederzeit eine sichere Landung gewährleistet werden kann, wird bei Rückenwind von mehr als 5 Knoten (ca. 2,6 m/s) im Parallelbahnsystem die Betriebsrichtung gewechselt. Nach §32b LuftVG (Fluglärmkommission) wird am Flughafen Frankfurt aus Lärmschutzgründen bis zu einer Rückenwindkomponente im Mittel von 5 Knoten im Parallelbahnsystem die Betriebsrichtung 25 beibehalten.
Die letzte Entscheidung, ob der Start bzw. die Landung trotz Rückenwind durchgeführt wird, liegt jedoch beim verantwortlichen Luftfahrzeugführer. Er beachtet dabei ausschließlich Sicherheitsaspekte.
Für die Startbahn 18 West ist eine zulässige Rückenwindkomponente von 15 Knoten (ca. 8 m/s) festgelegt, denn für Starts sind grundsätzlich höhere Rückenwindkomponenten möglich weil die Belastung des Fahrwerks geringer ist und die Bremsen nicht beansprucht werden. Haupteinfluss des Rückenwindes ist hier die Verlängerung der erforderlichen Startstrecke. Aus diesem Grund erfolgt bei steigendem Rückenwind eine gestufte Einschränkung der Nutzbarkeit der Startbahn 18: Zunächst dürfen schwere Luftfahrzeuge, die ohnehin eine längere Startstrecke benötigen als leichte und mittlere, dort nicht mehr starten.
Bei einer Rückenwindkomponente von mehr als 15 Knoten wird die Startbahn West ganz außer Betrieb genommen. Allerdings tritt so starker Wind aus nördlichen Richtungen äußerst selten auf.
Im Rahmen des Forums Flughafen und Region wird geprüft, inwiefern die zulässige Rückenwindkomponente auf 7 Knoten angehoben werden kann. Weitere Informationen hierzu können Sie hier oder direkt auf der Internetseite des Forum Flughafen und Region unter www.umwelthaus.org abrufen.
Was ist die Betriebsrichtung, wie wird sie festgelegt?
Wie sieht das Bahnensystem am Flughafen Frankfurt aus und wie wird es betrieben?

