10.Wie niedrig darf ein Flugzeug fliegen? *)

Für einen Flug nach Instrumentenflugregeln im Normalbetrieb, von dem hier ausgegangen wird, sind zwei Flughöhen wichtig:

Laut § 36 der Luftverkehrsordnung beträgt die Sicherheitsmindesthöhe – außer bei Start und Landung – für Luftfahrzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen, mindestens 1.000 ft (300 m) über dem höchsten Hindernis von dem sie weniger als 8 km entfernt sind.

Die Definition "Start" ist in dem Luftfahrthandbuch Deutschland (engl. AIP) geregelt und wird für jede Abflugstrecke individuell festgelegt.

Die Definition "Landung" ist nach ICAO-Richtlinien (engl. International Civil Assosiation Organisation) als "das Anschneiden des Gleitpfades des Gleitwegsenders" festgelegt.

Die von den Fluglotsen zugewiesene Mindestflughöhe (engl. Minimum Radar Vectoring Altitude (MRVA)) ist die Flughöhe, die im normalen Flugbetrieb mindestens eingehalten werden muss. Sie liegt über der Sicherheitsmindesthöhe nach § 36 der Luftverkehrsordnung.

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