Bei Fragen zum Thema Fluglärm erreichen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer +49 800 2345679 oder schreiben Sie uns!
6. Wer legt die Flugrouten fest? *)
Die fachplanerische Verantwortlichkeit für die Flugroutenführung liegt ausschließlich bei der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH.
Nach § 27 LuftVO ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ermächtigt, die von der DFS erarbeiteten Flugverfahren einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte durch Rechtsverordnung festzulegen und im Bundesanzeiger sowie in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt zu machen. Die Kommission zur Abwehr des Fluglärms (Fluglärmkommission) ist nach
§ 32b LuftVO hierbei beratend tätig.
Die Abflugstrecken am Frankfurter Flughafen werden grundsätzlich so gestaltet, dass der Idealkurs der Flugzeuge möglichst lange über gering besiedeltes oder unbewohntes Gebiet führt. Auf Grund der dichten Besiedelungsstruktur der Rhein-Main-Region sind jedoch Annäherungen an und Überflüge von Siedlungsgebieten nicht gänzlich zu vermeiden.
Als Flughafenbetreiber ist die Fraport AG verpflichtet, die für einen geregelten und sicheren Flugbetrieb notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen (Start- und Landebahnsystem, Terminals, u.ä.) vorzuhalten. Auf die Festlegung der Flugrouten, die flugbetrieblichen Verfahren und die Bewegungslenkung im Luftraum hat unser Unternehmen jedoch keinen Einfluss.
Weitere Informationen über Flugverläufe und Flugrouten finden Sie hier:
Wer ist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und was macht sie?

