1. Wie kann ich erkennen, ob mein Grundstück in einer der Schutzzonen liegt?

Ob und in welchem Lärmschutzbereich Ihre Immobilie genau liegt bzw. ab wann Sie Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen haben, können Sie mit dem sogenannten Hessenviewer auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt selber recherchieren.

Sowohl auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt wie auch des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung können Sie weitere offizielle Karten mit den Schallschutzzonen herunterladen.

Auch auf unserer Schallschutzkarte können Sie die Schutzzonen erkennen und den für Sie relevanten Bereich vergrößern.

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Übersicht Schallschutzzonen

Hier können Sie unsere Karte mit den Schallschutzzonen des neuen Passiven Schallschutzprogramms abrufen.

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