5. In welchen Gebieten zieht Fraport die Erstattung vor?

Ab der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest im Oktober 2011 werden Siedlungsgebiete im Anflug auf die neue Landebahn überflogen, die bis dahin keine direkten Überflüge kannten.

Um dieser neuen Situation gerecht zu werden, sind wir bereit, die gesetzlich vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe folgender Kriterien zeitlich vorzuziehen:

Eigentümer von Wohnungen und Wohnhäusern, die innerhalb der in der Schallschutzkarte – blau hinterlegten Bereiche – mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main errichtet sind oder deren Errichtung dort nach § 5 Abs. 4 Fluglärmschutzgesetz zulässig ist, können einen Antrag auf Erstattung von baulichen Schallschutzaufwendungen sofort stellen.

Dort, wo nach den gesetzlichen Nachtschutzkriterien ein Sofortanspruch entstehen kann (im dunkelblauen Kartenbereich) oder wir die Erstattung von Schallschutzaufwendungen vorziehen (im hellblauen Kartenbereich), bieten wir Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, zugleich die Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz nach den Kriterien der Tag-Schutzzone 1 zu beantragen, sofern die Wohnimmobilien innerhalb dieser Tag-Schutzzone liegen.

Mit der Bearbeitung dieser Anträge wurde bereits begonnen.

Die Voraussetzungen für die Ansprüche im Übrigen und die Aufwendungserstattung sowie das Antragsverfahren richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, die nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführt wurden, erstattungsfähig sind.

Als Mieter einer schutzbedürftigen Wohnung wenden Sie sich bitte an den Eigentümer oder Vermieter. Nur der Eigentümer kann Ansprüche geltend machen.

Ob und in welchem Lärmschutzbereich Ihre Immobilie genau liegt bzw. ab wann Sie Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen haben, können Sie mit dem sogenannten Hessenviewer auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt auch selber recherchieren.

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