4. Welche Schutzzonen gibt es?

Der Lärmschutzbereich setzt sich aus drei Schutzzonen zusammen

  • Tag-Schutzzone 1
  • Tag-Schutzzone 2
  • Nacht-Schutzzone

Diese Schutzzonen können Sie in unserer Schallschutzkarte einsehen.

Eigentümer von Wohnungen und Wohnhäusern innerhalb der Tag-Schutzzone 1 und/oder der Nacht-Schutzzone können einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche (passive) Schallschutzmaßnahmen stellen (die Tag-Schutzzone 2 dient vorwiegend der weiteren Siedlungssteuerung).

Nach dem Fluglärmschutzgesetz haben Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen, der Zeitpunkt einer möglichen Anspruchsberechtigung ist nach der Stärke der Lärmbeeinträchtigung gestaffelt.

In stärker belasteten Teilbereichen der Tag-Schutzzone 1 und der Nacht-Schutzzone – beide wurden auf Basis einer Verkehrsprognose für das Jahr 2020 berechnet – entsteht ein möglicher Erstattungsanspruch sofort, in den weniger stark betroffenen Bereichen mit Beginn des sechsten Jahres nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs.

Damit berücksichtigt der Gesetzgeber, dass die Inbetriebnahme einer neuen Bahn nicht auf einmal zu dem prognostizierten Verkehrsaufkommen führt; vielmehr wird der durch den Ausbau erzielte Kapazitätsgewinn nach und nach genutzt werden, bis schließlich das erwartete Verkehrsaufkommen erreicht ist.

Unter dem sogenannten Hessenviewer auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt können Sie selber recherchieren, ob und in welchem Lärmschutzbereich Ihre Immobilie genau liegt bzw. ab wann Sie Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen haben.

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