3. Auf welcher Basis wurde das aktuelle Passive Schallschutzprogramm erstellt?

Der Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm basiert – ebenso wie der Luftverkehr insgesamt – auf umfangreichen gesetzlichen Regelungen. Grundlage des aktuellen Passiven Schallschutzprogramms sind das Fluglärmschutzgesetz und die diesbezüglichen Durchführungsverordnungen des Bundes zum Fluglärmberechnungsverfahren und zu den Anforderungen an den baulichen Schallschutz.

Auf der Grundlage des Fluglärmschutzgesetzes hat die Hessische Landesregierung am 26.09.2011 die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main beschlossen. Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs ist wiederum Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen durch anspruchsberechtigte Anwohner des Flughafens.

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