2. Welche Schallschutzmaßnahmen kommen in der Regel in Frage? Wie werden die erforderlichen Maßnahmen und das Gesamtschalldämm-Maß ermittelt?

Welche Schallschutzmaßnahmen kommen in der Regel in Frage?

Passiver Schallschutz setzt an den sogenannten Umfassungsbauteilen eines Hauses an mit dem Ziel, die äußeren Lärmeinwirkungen im Rauminneren zu verringern.

Zu den Umfassungsbauteilen eines Hauses, die jeweils unterschiedliche Schalldämmwerte haben und individuell betrachtet werden müssen, gehören Fenster, Außentüren, Rollladenkästen, Wände und Dächer. Am wirksamsten sind passive Schallschutzmaßnahmen, wenn sie an den Bauteilen ansetzen, die den geringsten Schalldämmwert aller Fassadenbestandteile aufweisen, wie

  • Fenster/Fenstertüren: Aus Gründen des Wärmeschutzes sind Isolierglas-Fenster in vielen Häusern Standard. Diese erfüllen bereits durch die Doppelverglasung Schallschutzanforderungen, i.d.R. 30 dB(A) (Schallschutzklasse 2). Sollte sich bei der Prüfung der Bausubstanz ergeben, dass Fenster aus Schallschutzgründen ausgetauscht werden müssen, so werden gleichartige Fenster mit den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Schalldämmung eingebaut.
  • Rollladenkästen: Erfahrungsgemäß sind Rollladenkästen häufig ungedämmt. Trotz ihrer relativ kleinen Außenfläche kann Schall ins Rauminnere übertragen werden. Um Schallübertragungen zu vermindern, können die Rollladenkästen im Innern mit Schwerfolie und schalldämmenden Materialien isoliert werden.


Wie werden die erforderlichen Maßnahmen und das Gesamtschalldämm-Maß ermittelt?

Jede Wohnung bzw. jedes Wohnhaus besitzt eine individuelle Bausubstanz und jeder Raum eine aus unterschiedlichen Umfassungsbauteilen zusammengesetzte Außenfassade. Zu den Umfassungsbauteilen eines Raumes, die jeweils unterschiedliche Schalldämmwerte R`W haben, gehören insbesondere Wände einschließlich Fenster, Außentüren und Rollladenkästen, sowie Dächer bzw. Decken.

Um zu prüfen, ob das notwendige resultierende (Gesamt-)Schalldämm-Maß R`W,res gemäß der 2. FlugLSV für den jeweiligen Raum eingehalten wird, ist dieses nach Gleichung 15, Beiblatt 1 zur DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989 zu berechnen. Hier ist beschrieben, wie das resultierende Schalldämm-Maß R`W,res eines Umfassungsbauteils aus Einzelflächen mit unterschiedlichen Schalldämm-Maßen bestimmt wird.

Um für Ihre Räumlichkeiten die notwendigen resultierenden Schalldämm-Maße R`W,res ermitteln zu können, sind deshalb genaue, aussagekräftige Unterlagen (Baugenehmigung, Baupläne, Baubeschreibung und Schallschutznachweise) notwendig. Durch den Vergleich der bestehenden Schalldämm-Maße mit den erforderlichen Schalldämm-Maßen kann bestimmt werden, an welchen Bauteilen gegebenenfalls Verbesserungen der Schalldämmung vorzunehmen sind. Falls notwendig, werden Sie hierzu durch die Behörde aufgefordert, einen Gutachter zu beauftragen.

Was ist ein Dezibel (dB)?

Ein Maß für die Schallintensität. Der Intensitätsunterschied zwischen dem leisesten Ton, den das menschliche Gehör wahrnehmen kann, und der Schmerzschwelle beträgt 1:10 Billionen. Um diesen Bereich darstellen zu können, verwendet man in der Akustik die logarithmische Dezibel-Skala. Auf ihr ist der Hörschwelle der Wert 0 und der Schmerzschwelle der Wert 130 zugeordnet. Das menschliche Ohr ist aber nicht über das ganze Frequenzspektrum gleich empfindlich. Tiefe und hohe Töne klingen bei gleicher Schallintensität unterschiedlich laut. Dies gleicht man messtechnisch aus und macht es entsprechend kenntlich. Am bekanntesten ist das dB(A), das dem Schallempfinden des menschlichen Ohrs entspricht.

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