13. Kann ich noch für das alte Schallschutzprogramm einen Antrag stellen?

Das alte Schallschutzprogramm war primär dem Schutz der Nachtruhe gewidmet. So  wurden Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen unter anderem an Wohngebäuden, speziell an Schlaf- und Kinderzimmern, übernommen.

Anträge zu diesem Schallschutzprogramm können wir leider nicht mehr annehmen, da die Geltendmachung von Ansprüchen auf baulichen Schallschutz gemäß Bescheid des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 26.04.2001 auf fünf Jahre befristet war, die Frist also mit Ablauf des 26.04.2006 endete.

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