12. Werden Aufwendungen an denkmalgeschützten Gebäuden erstattet? Wie vereinbaren sich solche Maßnahmen mit evtl. zu berücksichtigenden Aspekten des Denkmalschutzes?

Grundsätzlich werden auch hier alle erforderlichen Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen bis zur Höhe des Erstattungshöchstbetrags erstattet, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wurden.

Können jedoch Schalldämmlüfter aufgrund des Denkmalschutzes nicht in die Fassade integriert werden, ist z.B. denkbar, die neuen Fenster mit Lüftungsautomaten zu versehen.

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