11. Werden Aufwendungen an gewerblich genutzten Gebäuden wie z.B. Hotels, Pensionen etc. erstattet?

Die Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, nur an Wohngebäuden und an besonders schutzwürdigen Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser erstattet. Hotels, Pensionen und ähnliche Einrichtungen zählen nicht hierzu. Gewerblich genutzte Gebäude sind nach den gesetzlichen Regelungen nicht förderungswürdig.

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