8. Bis zu welchem Betrag werden Maßnahmen erstattet?
Erstattungsfähig sind die Kosten, die erforderlich und auch tatsächlich angefallen sind.
Erstattet wird nach Rechnungsvorlage bis zum gesetzlich maximalen Höchstbetrag in Höhe von 150,00 Euro pro m2 Wohnfläche. Darin sind auch erstattungsfähige Nebenleistungen enthalten. Unter Nebenleistungen ist nach den gesetzlichen Regelungen die Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße der einzelnen Umfassungsbauteile und die für den Ausbau und den Einbau erforderlichen Arbeiten einschließlich der Putz- und Anstricharbeiten zu verstehen.
