Bei Fragen zum Passiven Schallschutz erreichen Sie uns montags bis freitags zu üblichen Bürozeiten unter der kostenfreien Rufnummer +49 800 2345679 oder schreiben Sie uns!
mehr...6. Wie ist die weitere Vorgehensweise bei der Antragsbearbeitung?
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt prüft nach Antragseingang zunächst, ob die Wohnimmobilie innerhalb der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone liegt. Sie kann weitere Angaben und Unterlagen anfordern, wenn diese zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind.
Auf dieser Grundlage entscheidet die Behörde auch, ob die Einschaltung eines Sachverständigen Gutachters erforderlich ist. Unter Verwendung einschlägiger technischer Richtlinien und Normen ist dann zu prüfen, an welchen Bauteilen gegebenenfalls Verbesserungen der Schalldämmung vorzunehmen sind. Auf Basis des im Gutachten ermittelten Bedarfs wird festgelegt, ob und in welchem Umfang bei dem jeweiligen Antragsteller Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind und bis zu welchem Höchstbetrag Aufwendungen erstattet werden können.
Die anfallenden Kosten für die Durchführung der erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen gemäß behördlichem Bescheid werden Ihnen, soweit sie sich im veranschlagten und zugesagten Rahmen bewegen, durch die Fraport AG erstattet.
Erstattungsfähig sind nur Aufwendungen, die für die Durchführung der Schallschutzmaßnahmen erforderlich und auch tatsächlich angefallen sind. Dabei müssen die Maßnahmen nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführt worden sein.
Deshalb warten Sie bitte mit der Beauftragung von Gutachtern und Handwerkern, bis Sie das Prüfergebnis des Regierungspräsidiums Darmstadt erhalten haben.
Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars benötigen, schreiben Sie uns an die E-Mail-Adresse Schallschutz@fraport.de oder rufen Sie uns an. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags zu üblichen Bürozeiten unter der kostenfreien Rufnummer +49 800 2345679.

