4. Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Entstehung des Anspruchs geltend gemacht werden kann.

Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:

  • Aktueller (unbeglaubigter) Grundbuchauszug (Deckblatt, Bestandsverzeichnis und erste Abteilung sind ausreichend)
  • Auszug aus Baugenehmigung (Kopie genügt) mit Genehmigungsvermerk, Ausstellungsdatum und sämtlichen Auflagen, insbesondere Schallschutzauflagen
  • Auszug aus Baugenehmigung bei Änderungen (Kopie genügt) für nachträgliche bauliche Änderungen/Nutzungsänderungen, wie z.B. Dachausbauten, sonstige Ausbauten – mit den genehmigten Plänen und sämtlichen Auflagen
  • Baubeschreibung (Kopie genügt), detaillierte Beschreibung des Objektes: Art der Bauausführung, der verbauten Materialien, bauphysikalische Berechnungen, etc. – die Baubeschreibung ist i.d.R. Bestandteil des Bauantrags, des Bau- oder Kaufvertrages bzw. der Kreditunterlagen
  • Genehmigte Baupläne (Kopie genügt), Grundrisse, Gebäudeschnitte und Ansichten (falls keine Pläne mehr vorhanden sind, genügen auch eindeutige Grundriss-Skizzen)
  • Bei Eigentumswohnungen: Beschluss der Eigentümerversammlung über den Einbau von Schallschutzmaßnahmen, soweit erforderlich evtl. mit entsprechender Vollmacht.
  • Bei denkmalgeschützter Immobilie: Nachweis über vorhandenen Denkmalschutz mit den erforderlichen Auflagen
  • Sollten keine Baugenehmigungen und Baupläne vorgelegt werden können, ist eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Bauamtes beizufügen, das  auch dort keine Unterlagen mehr bestehen. Für diesen Fall sind vorzulegen: Geschossgrundrisse mit Angabe der jeweiligen Raumnutzung und zeichnerische Darstellung des Gebäudeschnittes (Maßstab 1:100)
  • Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung vom 25.11.2003 – BGBl. I, S. 2346 (soweit vorhanden)

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