Lärmmessung

8. Maßnahmenmonitoring

Die An- und Abflugverfahren aus dem ersten Maßnahmenpaket „Aktiver Schallschutz“ werden während der laufenden Probebetriebe hinsichtlich der Lärmauswirkung untersucht, die vorherigen Annahmen und Berechnungen werden dabei geprüft.

Dies erfolgt seit Beginn der Probebetriebe kontinuierlich durch Monitoring-Maßnahmen wie Fluglärmmessungen sowie Auswertungen jeweils neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Geprüft wird hierbei,

  • ob die Lärmminderungen wie erwartet eintreten,
  • ob keine negativen Auswirkungen für Sicherheit und Kapazität bestehen,
  • ob weitere Optimierungsmöglichkeiten bestehen.

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