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Ein Bestandteil der betrieblichen Arbeitszeitregelungen bei Fraport ist das Lebensarbeitszeitkonto. Auch das Lebensarbeitszeitkonto trägt zu einer Flexibilisierung der Arbeitszeit bei, denn es erweitert deren Gestaltungsspielraum innerhalb der persönlichen Lebensplanung. Beschäftigten, die sich für die Nutzung des Kontos entscheiden, wird die Möglichkeit gegeben, längerfristig ein Zeitkontingent anzusparen. Dieses kann auf vielfältige Weise genutzt werden. Beispielsweise ist für einen befristeten Zeitraum Teilzeitarbeit bei vollem Lohnausgleich grundsätzlich machbar - gleiches gilt für eine längere Pause im Arbeitsleben in Form einer bezahlten Freistellung. Vor dem Ruhestand kann die Arbeitszeit auch stufenweise reduziert werden. Mit einem entsprechenden Zeitguthaben lässt sich sogar die Dauer der Lebensarbeitszeit insgesamt verkürzen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fraport, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können außerdem unter bestimmten Bedingungen Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Im Blockmodell der Altersteilzeit folgt auf eine mehrjährige Vollzeittätigkeit eine Freizeitphase, die bis zum Renteneintrtt andauert. Für Beschäftigte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, besteht außerdem die Möglichkeit, Altersteilzeit im regulären Teilzeitmodell auszuüben. Altersteilzeit schafft so einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente und eröffnen im Alter zusätzliche Freiräume.
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