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Betriebsrichtungsverteilung

Zeitraum

Der Frankfurter Flughafen betreibt drei Bahnen. Zwei parallele Bahnen, die für Starts und Landungen genutzt werden, sind annähernd in Ost-West-Richtung ausgerichtet (Parallelbahnsystem). Die dritte Bahn, die nur für Starts in Richtung Süden genutzt werden darf, verläuft genau in Nord-Süd-Richtung (siehe auch Routenbelegung) .


Parallelbahnsystem


Die Bezeichnung für die jeweilige Betriebsrichtung leitet sich von der Orientierung der Start- und Landerichtung ab. Orientiert an der Windrose auf einem Kompass wird für Starts und Landungen auf dem Parallelbahnsystem in Richtung Osten die Bezeichnung 07-Betrieb verwendet, da die An- und Abflüge dann in die gegenüber Norden um 70° im Uhrzeigersinn gedrehte Richtung stattfinden. Die Betriebsrichtung 25 kennzeichnet Starts und Landungen auf dem Parallelbahnsystem in Richtung Westen, entsprechend der Richtung 250° im Uhrzeigersinn. Von der Startbahn West starten Flugzeuge in Richtung Süden (180 °) bzw. Betriebsrichtung 18.

Da Flugzeuge grundsätzlich gegen den Wind starten und landen sollen, hängt die Betriebsrichtung des Parallelbahnsystems im Wesentlichen von der jeweils vorherrschenden Windrichtung ab.

Von dem Grundsatz, dass Starts und Landungen gegen den Wind erfolgen sollen, kann bis zu einer zulässigen so genannten Rückenwindkomponente abgewichen werden. Auf dem Parallelbahnsystem ist eine Rückenwindkomponente bis zu 5 Knoten (ca. 2,6 m/s) zulässig. Dies bedeutet, dass bis zu einer Rückenwindgeschwindigkeit von 5 Knoten die Betriebsrichtung auf dem Parallelbahnsystem nicht zwingend geändert werden muss. Für die Startbahn West (18) ist eine zulässige Rückenwindkomponente bis zu 15 Knoten (ca. 8 m/s) festgelegt, da für Starts grundsätzlich höhere Rückenwindkomponenten zulässig sind, sofern die jeweiligen Flugzeugleistungen dem nicht entgegenstehen. Wind aus Norden in dieser Stärke tritt am Flughafen Frankfurt Main jedoch äußerst selten auf. Die letzte Entscheidung, ob der Start trotz Rückenwind von der Startbahn West oder doch vom Parallelbahnsystem durchgeführt wird, liegt jedoch beim verantwortlichen Luftfahrzeugführer, der ausschließlich Sicherheitsaspekte beachten muss.


Betriebsrichtungsverteilung Wind


Im langjährigen Durchschnitt der Windverhältnisse herrscht in ca. 75 % der Zeit eine West-Betriebsrichtung (Betriebsrichtung 25), d. h. vom Parallelbahnsystem wird in Richtung Westen gestartet und von Osten her gelandet. In ca. 25 % der Zeit besteht Ost-Betriebsrichtung bzw. Betriebsrichtung 07, d. h. es wird in Richtung Osten gestartet und von Westen her gelandet. Bei beiden Betriebsrichtungen des Parallelbahnsystems starten ca. 60 % der Flugzeuge von der Startbahn West (Betriebsrichtung 18) in Richtung Süden.

An der Anzahl der Flugbewegungen bei Ost- bzw. Westbetrieb, insbesondere bei den Anflügen, spiegelt sich die zeitliche Betriebsrichtungsverteilung wider. Bei der kurzzeitigen Betrachtung, wie hier in der monatlichen Darstellung, können Abweichungen vom langjährigen Mittelwert auftreten.

Im oberen Diagramm werden für einen Monat jeweils die Anzahl der Abflüge getrennt nach Betriebsrichtung 07, 25 und 18 pro Kalendertag dargestellt. Im unteren Diagramm ist die Anzahl der täglichen Anflüge auf das Parallelbahnsystem, aufgeteilt nach Betriebsrichtung 25 und 07, abgebildet.

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