| 1. Was passiert, wenn ich mich über ein ungewöhnlich lautes Flugzeug beschwere?|
Ihre Fluglärmbeschwerde wird in unserem Hause auf auffällige Schallpegel geprüft. Falls die gemessenen Pegel auf eine Flugwegabweichung und somit auf vermeidbaren Fluglärm hinweisen, geben wir die Flugdaten und gemessenen Pegel zur weiteren Prüfung an den Fluglärmschutzbeauftragten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL).
Die gemeldeten Flüge werden vom Fluglärmschutzbeauftragten auf Kursgenauigkeit und Höhenverlauf geprüft. Die Untersuchung erfolgt mittels des Flugspurenaufzeichnungssystems der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH.
Falls eine Abweichung im Flugverlauf durch diese Untersuchungen bestätigt wird, werden Ihnen die Prüfergebnisse sowie die eingeleiteten Maßnahmen umgehend mitgeteilt. Um das Bewusstsein für lärmminderndes Fliegen bei den Piloten zu schärfen, können Maßnahmen bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ergriffen werden.
Die Maßnahmen sind davon abhängig, ob das Flugzeug den zulässigen Korridor verlassen hat oder die Flugwegabweichung noch innerhalb des zulässigen Korridors geblieben ist.
Ihre Fluglärmbeschwerde können Sie wie folgt absetzen:
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