Home  | English  | 中文  | Kontakt  Zur Startseite

11. Wann werden Landeklappen und Fahrwerk ausgefahren? *)

Das Fahrwerk wird erst dann ausgefahren, wenn eine genau definierte Geschwindigkeit unterschritten ist. Zu welchem Zeitpunkt Fahrwerk und Landeklappen ausgefahren werden, entscheidet die Cockpitbesatzung.

Die unterschiedlichen Anfluggeschwindigkeiten (engl. Speeds) während des Landeanfluges werden – anhand mehrerer Parameter – von der Cockpitbesatzung errechnet. Diese "Speeds" sind  erheblich geringer als im Reiseflug. Um den dabei kleiner werdenden Auftrieb zu vergrößern, werden bei Verkehrsflugzeugen die Vorflügel und Landeklappen stufenweise ausgefahren. Diese reduzieren zusätzlich die Fluggeschwindigkeit und verbessern  das Tragflächenprofil, um den erforderlichen Auftrieb sicher zu erhalten.

Beim Ausfahren des Fahrwerks öffnen sich auch die Klappen, hinter denen die Räder während des Reisefluges verborgen sind. Beides zusammen, Fahrwerk und Fahrwerktüren, verursachen einen aerodynamischen Widerstand und bremsen das Flugzeug stark ab. Für den Flugzeugführer bedeutet dies, dass er mehr Schub geben muss, um entweder die Flughöhe zu halten oder, falls er schon im Sinkflug ist, die vorgegebene Sinkrate einzuhalten.

Da  mehr Schub auch mehr Lärm bedeutet, werden Fahrwerk, Landeklappen und Vorflügel erst dann ausgefahren, wenn es für den Landeanflug erforderlich ist. Oberstes Gebot ist und bleibt die Sicherheit, die in der Entscheidungsgewalt des verantwortlichen Luftfahrzeugführers liegt.

Im offiziellen "Luftfahrthandbuch Deutschland" (engl. AIP) wird ein lärmarmes Anflugverfahren empfohlen, bei dem Vorflügel, Landeklappen und Fahrwerk möglichst spät ausgefahren werden sollten. Dieses Verfahren wurde am Flughafen Frankfurt Main entwickelt – daher auch Frankfurter Verfahren - und ist zum weltweiten Standard geworden.

Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über die Führung des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Fluges, bei Start und Landung und beim Rollen notwendigen Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit zu treffen.

 

 

Suchen

Kostenloses Infofon & Kontakt
Kontakt
Infofon & Kontakt
Bei Fragen zum Thema Fluglärm erreichen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer +49 800 2345679 oder schreiben Sie uns! mehr...


© 2004-2010 Fraport AG     Impressum  Disclaimer  Hilfe  Sitemap  Fraport Sites  Kontakt  RSS  
Zum Seitenanfang