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Fluglärmschutzgesetz

Novelle des Fluglärmschutzgesetzes in Kraft getreten

Am 07. Juni 2007 ist das "Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm" in Kraft getreten.

 Die Fraport AG begrüßt die grundlegenden Änderungen im neuen gegenüber dem ursprünglich aus dem Jahr 1971 stammenden Fluglärmgesetz, insbesondere die verbesserten Rahmenbedingungen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm sowie die Schaffung der Rechts- und Planungssicherheit für Flughäfen.

Gegenstand des Fluglärmschutzgesetzes sind im Wesentlichen weiterhin die Siedlungssteuerung als Instrument des vorbeugenden Lärmschutzes sowie die Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz.

Von besonderem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger im Flughafenumfeld sind die Neuregelungen zur Differenzierung nach Tagschutzzonen und einer Nachtschutzzone für die Festlegung des Lärmschutzbereiches. Hierbei sieht das neue Fluglärmschutzgesetz deutlich abgesenkte Lärmwerte für die Festlegung der Schutzzonen vor und verbessert damit den Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen Fluglärm.

Die Festsetzung des Lärmschutzbereiches durch die Länder erfolgt durch Rechtsverordnung. Außerdem wird erstmalig im Fall des Neubaus und der wesentlichen baulichen Erweiterung von Flughäfen eine Entschädigung für die durch Fluglärm beeinträchtigte Nutzung des Außenwohnbereichs (Gärten, Terrassen, u.ä.) gesetzlich eingeführt.

Detaillierte Informationen zu den umfangreichen Anpassungen finden Sie External Link hier.

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